Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2000 (BGBl. I S. 58), geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1638), außer Kraft.