Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße "Kleine Weser" auf das Land Bremen (WaStrWeserÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 17.01.1979 BGBl. I S. 113; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 02.02.1979; FNA: 940-9-7 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen verordnet:

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§ 1



Von dem Nebenarm "Kleine Weser in Bremen" der Bundeswasserstraße Weser geht die Teilstrecke vom Absperrdamm am Deichschartweg bis zur unterstromigen Kante des Wehres am Teerhof auf das Land Bremen über.

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§ 2



(Änderungsvorschrift)

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§ 3



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 58 des Bundeswasserstraßengesetzes auch im Land Berlin.

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§ 4



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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