| § 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.06.2011 geltenden Fassung | § 1 n.F. (neue Fassung) in der am 14.06.2026 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Begriffsbestimmungen | |
(1) Im Sinne dieser Verordnung sind | |
| (Text alte Fassung) 1. Butter: Markenbutter im Sinne der Butterverordnung, 2. Käse: Käse im Sinne der Käseverordnung, 3. andere Milcherzeugnisse: Milcherzeugnisse im Sinne der Milcherzeugnisverordnung. | (Text neue Fassung) 1. Milcherzeugnis: ein Milcherzeugnis im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 6 der Milchproduktqualitätsverordnung, 2. Markenbutter: Markenbutter im Sinne des § 15 Absatz 1 der Milchproduktqualitätsverordnung, 3. Käse: Käse im Sinne des § 26 der Milchproduktqualitätsverordnung. |
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner | |
1. Hersteller: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern, 2. Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern, 3. Händler: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein. | 1. Hersteller: Unternehmen, die Markenbutter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern, 2. Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Markenbutter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern, 3. Händler: Unternehmen, die Markenbutter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein. |