§ 2 Voraussetzungen und Grenzen der Sicherstellung
(1) Rechtsverordnungen nach §
1 dürfen nur erlassen werden,
- 1.
- um eine Gefährdung der Versorgung zu beheben oder zu verhindern,
- 2.
- wenn ihr Zweck durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln erreicht werden kann.
(2) Die Rechtsverordnungen sind auf das unerläßliche Maß zu beschränken. Sie sind inhaltlich so zu gestalten, daß in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Beteiligten so wenig wie möglich eingegriffen und die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(3) Rechtsverordnungen nach §
1 Abs. 1 dürfen nur nach Maßgabe des Artikels
80a des
Grundgesetzes angewandt werden.
Zitierungen von § 2 ESG
interne Verweise§ 6 ESG Vorratshaltung ... erlassen werden, soweit dies für die in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. § 2 Abs. 2 ist anzuwenden. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Lagerung und ...
§ 7 ESG Rechtsverordnungen (vom 08.09.2015) ... §§ 1, 5 und 6 erläßt das Bundesministerium unter der Voraussetzung des § 2 Abs. 3. Es kann diese Befugnis durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ...
§ 9 ESG Geltungsdauer der Rechtsverordnungen ... Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 5 und 6, die bei Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 in Kraft sind, gelten unbefristet weiter. (2) Rechtsverordnungen auf Grund ...
§ 10 ESG Ausführung des Gesetzes ... bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt oder die Verwaltungsvorschriften die Ausführung von Rechtsverordnungen ...
§ 16 ESG Auskünfte ... aussetzen würde. (4) Nach Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 sind den für die Sicherstellung der Versorgung zuständigen Behörden und ... Be- und Verarbeitungskapazitäten. Vor Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 sind den für die Sicherstellung der Versorgung zuständigen Behörden und ...
§ 20 ESG Rechtsmittelbeschränkung ... keine aufschiebende Wirkung, wenn der Verwaltungsakt nach Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 erlassen worden ist. (2) In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über ... gegen eine andere Entscheidung des Gerichts ausgeschlossen, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt. Dies gilt nicht, wenn das Urteil oder die andere Entscheidung des ... oder die andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 verkündet oder zugestellt worden ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-VeranlagungsverordnungV. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
Zitate in aufgehobenen TitelnErnährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV)
V. v. 10.01.1979 BGBl. I S. 52; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
Eingangsformel EBewiV ... Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5, 7 bis 9 und 11, der §§ 2 und 7 Abs. 1 Satz 1, des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 9 Satz 1 in Verbindung mit § 25 Nr. ...
§ 40 EBewiV Inkrafttreten ... Abs. 3, § 27 Abs. 3, §§ 28, 31 Abs. 5 und § 32 Abs. 2 gemäß § 2 Abs. 3 des Ernährungssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des ...
Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung (LwVeranlV)
V. v. 26.04.1983 BGBl. I S. 491; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
Eingangsformel LwVeranlV ... Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 2, 6 und 7, der §§ 2 , 5, 7 Abs. 1 Satz 1, des § 10 Abs. 1 Satz 2 sowie des § 10 Abs. 9 Satz 1, auch in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5488/a75220.htm