Tools:
Update via:
§ 25 - Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
neugefasst durch B. v. 25.08.1969 BGBl. I S. 1317; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2112
Geltung ab 01.09.1969; FNA: 800-2 Arbeitsvertragsrecht
6 frühere Fassungen | wird in 34 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.09.1969; FNA: 800-2 Arbeitsvertragsrecht
6 frühere Fassungen | wird in 34 Vorschriften zitiert
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5503/a75462.htm