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§ 18e - Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.03.2021 BGBl. I S. 330
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
74 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 286 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
74 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 286 Vorschriften zitiert
§ 18e Bestätigungsverfahren
§ 18e wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage
- 1.
- dem Unternehmer im Sinne des § 2 die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde;
- 2.
- dem Lagerhalter im Sinne des § 4 Nr. 4a die Gültigkeit der inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters.
Zitierungen von § 18e UStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18e UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 01.04.2021)
... nach den §§ 139a bis 139d der Abgabenordnung; 23. die Bestätigungen nach § 18e des Umsatzsteuergesetzes 1999; 24. den Abruf von Daten aus den nach § 93b der Abgabenordnung in Verbindung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
Artikel 14 JStG 2020 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... an Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 im Zusammenhang stehen." 12. In § 18e Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt und wird folgende Nummer 3 angefügt: ...
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