§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1)
1Die für Umsätze im Sinne des
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in
§ 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
3Satz 1 gilt nicht für die nach
§ 13a Abs. 1 Nr. 6,
§ 13b Absatz 5,
§ 14c Abs. 2 und
§ 25b Abs. 2 geschuldete Steuer.
4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (
§ 4 Nr. 1 Buchstabe b,
§ 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (
§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (
§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (
§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (
§ 15) keine Anwendung.
(2)
1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (
§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
2Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
3Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.
4Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.
(3)
1Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
- 1.
- der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;
- 2.
- der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
2Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder
§ 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen.
3Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.
4Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.
(4)
1Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
2§ 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 19 UStG
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interne Verweise§ 1a UStG Innergemeinschaftlicher Erwerb (vom 01.01.2020) ... führen, b) ein Unternehmer, für dessen Umsätze Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben wird, c) ein Unternehmer, der den Gegenstand zur Ausführung von ...
§ 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner (vom 01.04.2024) ... bis 7 gelten nicht, wenn bei dem Unternehmer, der die Umsätze ausführt, die Steuer nach § 19 Absatz 1 nicht erhoben wird. Die Sätze 1 bis 9 gelten nicht, wenn ein in Absatz 2 Nummer 2, ... im Sinne der Sätze 1 und 2 ist. (8) Bei der Berechnung der Steuer sind die §§ 19 und 24 nicht anzuwenden. (9) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des ...
§ 15a UStG Berichtigung des Vorsteuerabzugs (vom 01.01.2023) ... 3 ist auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 und umgekehrt und beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2023) ... Absatz 5 Satz 3, § 3c Absatz 4 Satz 1, § 18 Absatz 2 Satz 2, § 18a Absatz 1 Satz 2, § 19 Absatz 1 , § 20 Satz 1 Nummer 1 und § 24 Absatz 1 Satz 1 genannten Betragsgrenzen gelten für ...
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung (vom 01.01.2021) ... Steuern anzuzeigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Unternehmer, die § 19 Absatz 1 anwenden. (5) Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger ...
§ 25a UStG Differenzbesteuerung (vom 31.07.2014) ... diese Lieferung wurde a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder b) die Differenzbesteuerung vorgenommen. 3. Die ...
§ 27 UStG Allgemeine Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023) ... 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4b, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 4a Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 3 , § 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 8, § 25a Abs. 5 Satz 3 in der jeweils bis zum 31. ...
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023) ... Dienstreisen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, werden gesondert erhoben. b) Für die Entschädigung oder ... Dienstreisen und die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, werden gesondert vergütet. c) Wird eine ...
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024) ... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe ... auf die Kosten Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. in voller Höhe 32015 Sonstige ...
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 16 HOAI Umsatzsteuer ... dieser Verordnung abrechenbare Leistungen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 ist auch hinsichtlich der um die nach § 15 ...
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 12 JVEG Ersatz für besondere Aufwendungen (vom 01.01.2021) ... 4. die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt; 5. die Aufwendungen für Post- und ...
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
§ 15 StBVV Umsatzsteuer ... auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben ...
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds ... Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt. (2) Bestellt das Familiengericht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 6 AbzStEntModG Änderung der Abgabenordnung ... 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 600.000 Euro im Kalenderjahr oder". 6. § 152 wird wie folgt ...
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... gelten nicht, wenn bei dem Unternehmer, der die Umsätze ausführt, die Steuer nach § 19 Absatz 1 nicht erhoben wird. (6) Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung, wenn ... im Sinne des Satzes 1 ist. (8) Bei der Berechnung der Steuer sind die §§ 19 und 24 nicht anzuwenden. (9) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung ... anzuzeigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Unternehmer, die § 19 Absatz 1 anwenden. (5) Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger ... zu machen, in dem diese Umsätze ausgeführt worden sind." 10. In § 19 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 13b Abs. 2" durch die Angabe „§ 13b ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 23 WaChaG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich ... vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4, des § 18k Absatz 4 und des § 19 Absatz 1 Satz 4 für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine ... 16 Absatz 1 bis 4 und § 17 selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung)." 5. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: ... das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz ( § 19 Absatz 3 ) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als ... Absätze 15 und 18 bleiben unberührt. (39) § 18 Absatz 3 Satz 1 und § 19 Absatz 1 Satz 4 sowie Absatz 2 in der Fassung des Artikels 23 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) sind ...
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 09.09.2019 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 2. BinSchKostVÄndV ... erhoben, insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt." b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ... insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt." c) Folgender Absatz 5 wird angefügt: ...
Zitate in aufgehobenen TitelnAußenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
neugefasst durch B. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1993; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
§ 31 AHStatDV Befreiungen von der Anmeldung ... im Sinne des Artikels 28 der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 richtet sich nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Wird im laufenden ...
Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 121 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
§ 1 BinSchKostV Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2019) ... erhoben, insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt. (3) Für die Vergütung nach § 26 Absatz 3 ... insbesondere die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unerhoben bleibt. (4) Wird eine individuell zurechenbare öffentliche ...
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
neugefasst durch B. v. 04.03.1991 BGBl. I S. 533; aufgehoben durch § 56 V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732
§ 9 HOAI Umsatzsteuer ... und auf die nach § 7 berechneten Nebenkosten entfällt, sofern sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt; dies gilt auch für Abschlagszahlungen ...
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732; aufgehoben durch § 58 V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276
§ 16 HOAI Umsatzsteuer ... dieser Verordnung abrechenbare Leistungen, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes angewendet wird. Satz 1 gilt auch hinsichtlich der um die nach § 15 ...
Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 151a KostO Umsatzsteuer ... erhält Ersatz der auf seine Kosten entfallenden Umsatzsteuer, sofern diese nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben ...
Schornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 25 SchfG Einziehung der Gebühren (vom 29.11.2008) ... auf die Tätigkeit entfällt. Das gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt. (3) Der ...
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Artikel 8 G. v. 21.04.2005 BGBl. I S. 1073, 1076; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 3 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 3 VBVG Stundensatz des Vormunds (vom 27.07.2019) ... Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt. (2) Bestellt das Familiengericht ...
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