§ 18 - Sortenschutzgesetz (SortG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.12.1997 BGBl. I S. 3164; zuletzt geändert durch Artikel 100 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 18.12.1985; FNA: 7822-7 Sortenschutz, Saatgut
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§ 18 Prüfabteilungen und Widerspruchsausschüsse


§ 18 wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) Im Bundessortenamt werden gebildet

1.
Prüfabteilungen,

2.
Widerspruchsausschüsse für Sortenschutzsachen.

Der Präsident setzt ihre Zahl fest und regelt die Geschäftsverteilung.

(2) Die Prüfabteilungen sind zuständig für die Entscheidung über

1.
Sortenschutzanträge,

2.
Einwendungen nach § 25,

3.
die Änderung der Sortenbezeichnung nach § 30,

4.
(weggefallen)

5.
die Erteilung eines Zwangsnutzungsrechtes und für Festsetzung der Bedingungen,

6.
die Rücknahme und den Widerruf der Erteilung des Sortenschutzes.

(3) Die Widerspruchsausschüsse sind zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Prüfabteilungen.

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Zitierungen von § 18 Sortenschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 SortG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SortG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 SortG Zusammensetzung der Prüfabteilungen
... fachkundigen Mitglied des Bundessortenamtes. (2) In den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 entscheidet die Prüfabteilung in der Besetzung von drei Mitgliedern des ...
§ 34 SortG Beschwerde
... die Beschwerde entscheidet ein Beschwerdesenat. Er entscheidet in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern, im übrigen in der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... Abs. 1 SortSchG gegen die Entscheidung des Widerspruchsaus- schusses in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 und 6 SortSchG , 6. gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 DesignG gegen die Entscheidung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 8. BSAVfVÄndV
... Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sorten- schutzes § 18 Abs. 3; § 31 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 und 2 ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1441
Artikel 1 11. BSAVfVÄndV Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
...  gegen die Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes § 18 Abs. 3 ; § 31 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 und 2 660 ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... SortSchG gegen die Entscheidung des Widerspruchsaus- schusses in den Fällen des § 18 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5 und 6 SortSchG 6. gemäß § 23 Absatz 4 Satz 1 DesignG ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... Abs. 1 SortSchG gegen die Entscheidung des Widerspruchsaus- schusses in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 und 6 SortSchG , 6. gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 DesignG gegen die Entscheidung der Designabtei- ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937
Artikel 2 10. BSAVfVÄndV Weitere Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
...  Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sorten- schutzes § 18 Abs. 3; § 31 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 und 2 ...


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