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§ 34 - Sortenschutzgesetz (SortG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.12.1997 BGBl. I S. 3164; zuletzt geändert durch Artikel 100 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 18.12.1985; FNA: 7822-7 Sortenschutz, Saatgut
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§ 34 Beschwerde



(1) Gegen die Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse findet die Beschwerde an das Patentgericht statt.

(2) Innerhalb der Beschwerdefrist ist eine Beschwerdegebühr nach dem Patentkostengesetz zu zahlen; wird sie nicht gezahlt, so gilt die Beschwerde als nicht erhoben.

(3) Die Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sortenbezeichnung nach § 30 Abs. 2 und gegen einen Beschluß, dessen sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Der Präsident des Bundessortenamtes kann dem Beschwerdeverfahren beitreten.

(5) Über die Beschwerde entscheidet ein Beschwerdesenat. Er entscheidet in den Fällen des § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern, im übrigen in der Besetzung mit einem rechtskundigen Mitglied als Vorsitzendem, einem weiteren rechtskundigen Mitglied und zwei technischen Mitgliedern.

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Zitierungen von § 34 Sortenschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 SortG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SortG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 SortG Rechtsbeschwerde
... statt, wenn der Beschwerdesenat sie in dem Beschluß zugelassen hat. (2) § 34 Abs. 3 gilt ...
§ 36 SortG Anwendung des Patentgesetzes
... in den §§ 34 und 35 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Patentgesetzes über das ...
 
Zitat in folgenden Normen

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... 18 Abs. 1 GebrMG gegen die Entscheidung der Topografieabteilung, 5. gemäß § 34 Abs. 1 SortSchG gegen die Entscheidung des Widerspruchsaus- schusses in den Fällen des § 18 Abs. 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... in Euro „ 5. gemäß § 34 Absatz 1 SortSchG gegen die Entscheidung des Widerspruchsaus- schusses in den Fällen ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... 18 Abs. 1 GebrMG gegen die Entscheidung der Topografieabteilung, 5. gemäß § 34 Abs. 1 SortSchG gegen die Entscheidung des Widerspruchsaus- schusses in den Fällen des § 18 Abs. 2 ...