Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 67 - Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 8252-3 Landwirte
| |

§ 67 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts



Für Personen, die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 793) geändert worden ist, erhalten, gelten die Vorschriften des § 3 Absatz 2 Nummer 3, des § 25 Absatz 1 Nummer 2 und des § 48 Absatz 2 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter.





 

Frühere Fassungen von § 67 KVLG 1989

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 23 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 67 KVLG 1989

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 KVLG 1989 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVLG 1989 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 23 SozERG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
...  1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 66 folgender § 67 eingefügt: „§ 67 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... wird nach der Angabe zu § 66 folgender § 67 eingefügt: „ § 67 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... Sicherung" ersetzt. 5. Nach § 66 wird folgender § 67 eingefügt: „§ 67 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... 5. Nach § 66 wird folgender § 67 eingefügt: „ § 67 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...