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Artikel 13a - Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (SGBXIIuXIVÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13a Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 13a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 KVLG 1989 offen, mWv. 29. Dezember 2023 § 11

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
durch seine Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, wenn bei Eintritt der Versicherungspflicht eine Beitragsfestsetzung in die in § 40 Absatz 1 Satz 6 genannte höchste Beitragsklasse erfolgt, oder".

abweichendes Inkrafttreten am 29.12.2023

2.
§ 11 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Das Nähere zur Angemessenheit der Kosten für eine selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkraft bestimmt die Satzung. Diese kann die Erstattungsfähigkeit der Kosten für selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkräfte begrenzen."

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
§ 40 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „dem Wirtschaftswert," gestrichen.

b)
Absatz 3 wird aufgehoben.

c)
Die Absätze 4 bis 5a werden die Absätze 3 bis 5.

d)
In Absatz 6 werden die Wörter „Wirtschaftswerts oder des Arbeitsbedarfs" durch die Wörter „Beitrags nach Absatz 1" ersetzt.

4.
In § 48 Absatz 4 wird die Angabe „Absatz 5a" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 13a Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13a SGBXIIuXIVÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBXIIuXIVÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 SGBXIIuXIVÄndG Inkrafttreten
...  (5) Die Artikel 2, 4, 5a, 9, Artikel 11 Nummer 1, Artikel 13 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 11, Artikel 13a Nummer 1, 3 und 4 und Artikel 13b treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (6) Artikel 11 Nummer 2 und 3 tritt ...