Bei der Ankunft eines Eisenbahnzugs, Straßenfahrzeugs oder sonstigen Beförderungsmittels, in dem ein Cholerafall festgestellt wird oder aufgetreten ist, sind folgende Maßnahmen anzuordnen:
- 1.
- Infizierte Personen sind in einem Krankenhaus abzusondern,
- 2.
- ansteckungsverdächtige Personen sind für die Dauer von höchstens fünf Tagen, vom Tag der Ankunft an gerechnet, unter Beobachtung zu stellen oder abzusondern,
- 3.
- die nach Auffassung der für die Grenzübergangsstelle zuständigen Gesundheitsbehörde als choleraverseucht geltenden Teile des Fahrzeugs bzw. Beförderungsmittels und Gegenstände sind zu desinfizieren;
- 4.
- das an Bord mitgeführte Wasser ist, wenn es die Gesundheitsbehörde für verseucht hält, zu desinfizieren und zu entfernen. Danach sind die Wasserbehälter zu desinfizieren.