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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.04.2021 aufgehoben

§ 3 - Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAPostSa k.a.Abk.)

Anlage zu Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2331; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 12 Nr. 10 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 22.09.1994; FNA: 900-10-1 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 3 Rechtsform



Die Anstalt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche kann sie in eigenem Namen am Rechtsverkehr teilnehmen, handeln, klagen und verklagt werden. Klagen zwischen dem Bund und der Anstalt hinsichtlich fachaufsichtlicher Maßnahmen sind ausgeschlossen.