Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.04.2021 aufgehoben
§ 3 Rechtsform
Die Anstalt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche kann sie in eigenem Namen am Rechtsverkehr teilnehmen, handeln, klagen und verklagt werden. Klagen zwischen dem Bund und der Anstalt hinsichtlich fachaufsichtlicher Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5572/a76332.htm