Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.04.2021 aufgehoben
§ 13 Beschlußfassung
Der Vorstand soll Beschlüsse einvernehmlich fassen. Kommt eine Übereinstimmung nicht zustande, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. In Angelegenheiten, die nur einen Vorstandsbereich betreffen, gibt die Stimme des zuständigen Vorstandsmitglieds den Ausschlag.
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