Anlage 24 (zu § 14c Absatz 3 und 5) Spezifikation für Proteingehalt und -quelle sowie Proteinverarbeitung und -qualität bei der Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung mit einem Proteingehalt von weniger als 0,56 g/100 kJ (2,25 g/100 kcal) auf Basis von Molkenproteinhydrolysaten aus Kuhmilchprotein
- 1.
- Proteingehalt
Proteingehalt = Stickstoffgehalt x 6,25
mindestens | höchstens |
0,44 g/100 kJ (1,86 g/100 kcal) | 0,7 g/100 kJ (3 g/100 kcal) |
- 2.
- Proteinquelle
Entmineralisiertes Süßmolkenprotein aus Kuhmilch nach enzymatischer Ausfällung von Casein unter Verwendung von Chymosin, bestehend aus:
- a)
- 63 % Casein-Glykomakropeptid-freies Molkeprotein-Isolat mit einem Protein-Mindestgehalt von 95 % Trockenmasse und einer Protein-Denaturierung von weniger als 70 % sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3 % und
- b)
- 37 % Süßmolkenproteinkonzentrat mit einem Protein-Mindestgehalt von 87 % Trockenmasse und Protein-Denaturierung von weniger als 70 % sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3,5 %.
- 3.
- Proteinverarbeitung
Zweistufiges Hydrolyseverfahren unter Verwendung einer Trypsin-Zubereitung mit einem Wärmebehandlungsschritt (3 bis 10 Minuten bei 80 bis 100 °C) zwischen den beiden Hydrolyseschritten.
- 4.
- Proteinqualität im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1243/2008 der Kommission vom 12. Dezember 2008 zur Änderung der Anhänge III und VI der Richtlinie 2006/141/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Zusammensetzung bestimmter Säuglingsanfangsnahrung (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 25)
Für die unverzichtbaren und bedingt unverzichtbaren Aminosäuren in Muttermilch gelten folgende Werte, ausgedrückt in mg je 100 kJ und 100 kcal:
| Je 100 kJ 1) | Je 100 kcal |
Arginin | 16 | 69 |
Cystin | 6 | 24 |
Histidin | 11 | 45 |
Isoleucin | 17 | 72 |
Leucin | 37 | 156 |
Lysin | 29 | 122 |
Methionin | 7 | 29 |
Phenylalanin | 15 | 62 |
Threonin | 19 | 80 |
Tryptophan | 7 | 30 |
Tyrosin | 14 | 59 |
Valin | 19 | 80 |
-
- 1)
- 1 kJ = 0,239 kcal.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 14c DiätV (vom 07.03.2014) ... Studien durchgeführt worden sind. Erzeugnisse nach Satz 1 Nr. 2 müssen den in Anlage 24 festgelegten Spezifikationen entsprechen. (4) Folgenahrung darf gewerbsmäßig ... Durchführung solcher Studien durchgeführt worden sind. Die Spezifikationen der Anlage 24 sind zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3263
Artikel 1 15. DiätVÄndV ... Studien durchgeführt worden sind. Erzeugnisse nach Satz 1 Nr. 2 müssen den in Anlage 24 festgelegten Spezifikationen entsprechen. (4) Folgenahrung darf ... und" durch das Wort oder" ersetzt. 21. Es wird folgende Anlage 24 angefügt: Anlage 24 (zu § 14c Abs. 3) Spezifikation für ...
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 01.10.2010 BGBl. I S. 1306
Artikel 1 16. DiätVÄndV ... Knollenstärkeprodukten oder einer Mischung aus beiden" ersetzt. 17. Anlage 24 wird wie folgt geändert: a) Im Titel werden die Wörter „und ...
Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 218
Artikel 1 DiätVuaÄndV Änderung der Diätverordnung ... Durchführung solcher Studien durchgeführt worden sind. Die Spezifikationen der Anlage 24 sind zu beachten." 2. In § 22a Absatz 1 werden jeweils nach dem Wort ... des § 14c Ab- satz 5 entsprechen. 7. In Anlage 24 wird die Überschrift wie folgt geändert: a) Die Wörter „zu § ...
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