Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.04.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 5 - Diätverordnung (DiätV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 28.04.2005 BGBl. I S. 1161; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 5 (weggefallen)






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