Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 33 BewG vom 09.07.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 33 BewG, alle Änderungen durch Artikel 1 BewGAnlAV am 9. Juli 2021 und Änderungshistorie des BewG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 33 BewG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.07.2021 geltenden Fassung
Anlage 33 BewG n.F. (neue Fassung)
in der am 09.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2290
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 33 (zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände



Bewertungsfaktor für | Flächeneinheit | in EUR

(Text alte Fassung)

Abgegrenzte Standortfläche der Windenergieanlage | pro Ar | 84,24

(Text neue Fassung)

Abgegrenzte Standortfläche der
Windenergieanlage
| pro Ar | 59,58

(heute geltende Fassung)