Ein Rückerstattungsschaden im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schaden, der entstanden ist
- 1.
- in Durchführung der im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände oder
- 2.
- auf Grund eines Rückgriffsanspruchs wegen eines Rückerstattungsschadens im Sinne der Nummer 1.
§ 15 RepG Nicht entschädigungsfähige Schäden ... den sich die Maßnahmen im Sinne der §§ 2 bis 4, in den Fällen des § 5 der Rückerstattungs- oder Rückgriffsanspruch, gerichtet haben; § 14 Abs. 2 bleibt ... (2) Nicht entschädigungsfähig sind ferner Rückerstattungsschäden (§ 5 ), wenn 1. das der Rückerstattung unterliegende Wirtschaftsgut ... Teil der vereinbarten Gegenleistung gewesen ist. (3) Ist in den Fällen des § 5 der Rückgriffsanspruch eines Rückerstattungs- oder Rückgriffspflichtigen bei ...
§ 29 RepG Schadensberechnung bei Ersatzleistungen sowie bei Leistungen zur Erfüllung einer Rückgriffsverpflichtung oder zur Abwendung eines Schadens ... Ist im Falle des § 5 Nr. 1 anstelle der Rückerstattung Ersatz geleistet worden, so ist der Schadensberechnung die ... worden, so ist der Schadensberechnung die Ersatzleistung zugrunde zu legen. Im Falle des § 5 Nr. 2 ist der Schadensberechnung die Leistung zugrunde zu legen, welche zur Erfüllung der ... als Schaden bei Wegnahme, Zerstörung, Beschädigung oder in den Fällen des § 5 Nr. 1 und 2 bei der Rückerstattung des Wirtschaftsguts nach den §§ 19 bis 28 zu ... nach den §§ 19 bis 28 zu berechnen gewesen wäre. In den Fällen des § 5 Nr. 2 ist bei der Anwendung des § 19 Abs. 2 von dem Wert im Zeitpunkt der ...