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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben

§ 4 - Reparationsschädengesetz (RepG)

G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1969; FNA: 653-5 Schuldenablösung
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§ 4 Zerstörungsschäden



(1) Ein Zerstörungsschaden im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schaden, der im Zusammenhang mit den Ergebnissen und Folgen des zweiten Weltkriegs, namentlich auch der Besatzungszeit, dadurch entstanden ist, daß Wirtschaftsgüter zum Zweck der Beseitigung deutschen Wirtschaftspotentials in anderer Weise als durch Kriegshandlungen im Sinne des § 13 des Lastenausgleichsgesetzes zerstört, beschädigt oder, ohne daß die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 vorliegen, weggenommen worden sind.

(2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 6 und 7 gelten entsprechend.

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Zitierungen von § 4 RepG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RepG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RepG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RepG Zweck des Gesetzes
... (§ 2), Restitutionsschäden (§ 3), Zerstörungsschäden (§ 4 ) und Rückerstattungsschäden (§ 5) werden ausschließlich durch dieses Gesetz ...
§ 6 RepG Wegnahme
... Eine Wegnahme im Sinne der §§ 2 bis 4 ist der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut ... förmlichen Entzug entspricht. (2) Sind in den Fällen der §§ 2 bis 4 einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft Wirtschaftsgüter weggenommen, ...
§ 7 RepG Aufwand zur Schadensabwendung
... Schaden im Sinne der §§ 2 bis 5 gilt auch die Vermögensminderung durch eine Leistung, mit der die Wegnahme, ...
§ 10 RepG Nicht berührte Ansprüche
... oder Stellen an Maßnahmen der Besatzungsmächte im Sinne der §§ 2 bis 4 mitgewirkt, so bleiben Ansprüche wegen Verletzung der Amtspflicht ...
§ 15 RepG Nicht entschädigungsfähige Schäden
... (§ 8) entstanden sind, gegen den sich die Maßnahmen im Sinne der §§ 2 bis 4 , in den Fällen des § 5 der Rückerstattungs- oder Rückgriffsanspruch, gerichtet ...
§ 16 RepG Nichtberücksichtigung von Schäden, Rückerstattungsfälle
... von 17. November 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 675) Schäden im Sinne der §§ 2 bis 4 an Vermögensgegenständen, die in Ausnutzung von Maßnahmen der ... (2) Für die Berücksichtigung von Schäden im Sinne der §§ 2 bis 4 an Wirtschaftsgütern, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 im Sinne der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 AusglLeistG Anspruch auf Ausgleichsleistung
... vorliegen, weggenommen worden sind (Zerstörungsschäden im Sinne des § 4 des Reparationsschädengesetzes), 4. Verluste an den im Allgemeinen ...