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§ 32 - Futtermittelverordnung (FuttMV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
Geltung ab 15.04.1981; FNA: 7825-1-4 Futtermittel
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§ 32 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 32 Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.04.2024Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union
vom 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
aktuell vorher 01.09.2016Artikel 1 Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
vom 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
aktuell vorher 09.04.2015Artikel 1 Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 25.03.2015 BGBl. I S. 362
aktuell vorher 30.07.2010Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 22.07.2010 BGBl. I S. 996
aktuellvor 30.07.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 FuttMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 25.03.2015 BGBl. I S. 362; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.09.2015 BAnz AT 06.10.2015 V1
Artikel 1 50. FuttMVÄndV
... (EU) 2015/186 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 11)" ersetzt. 2. § 34d wird wie folgt gefasst: „§ 34d Einfuhrregelungen für Guarkernmehl ... S. 11)" ersetzt. 2. § 34d wird wie folgt gefasst: „§ 34d Einfuhrregelungen für Guarkernmehl (1) Ein 1. in Artikel 1 Absatz 1 ... 3. § 36 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. entgegen § 34d Absatz 1 einen dort genannten Stoff, der für den Verzehr durch Tiere bestimmt ist, oder ein ... a) Die Bezeichnung der Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage 9 (zu § 34d Absatz 1 und 2) Liste der nach Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/175 ...

Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung
... „§ 31" durch die Angabe „§ 21" ersetzt. 30. § 32 wird § 24; in ihm werden die Absätze 1 bis 5 wie folgt gefasst: „(1) ... dem Inland". 39. § 34b wird § 31. 40. § 34d wird § 32 ; in ihm wird in Absatz 1 und 2 Nummer 1 jeweils die Angabe „Anlage 9" durch die Angabe ... b) in Nummer 2 die Angabe „§ 34d" durch die Angabe „§ 32 " und c) in Nummer 3 die Angabe „§ 35e" durch die Angabe ... 9 (zu § 34d Absatz 1 und 2)" durch die Wörter „Anlage 5 (zu § 32 Absatz 1 und 2)" ...

Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 1 10. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
...  9. Im Zehnten Abschnitt werden vor § 35 folgende §§ 34b, 34c und 34d eingefügt: „§ 34b Einfuhrverbote (1) Die Einfuhr von ... Anforderungen aus, mit der dieser den dort genannten Nachweis führen kann. § 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus (1) Es ist verboten, ... oder einen dort genannten Stoff als Futtermittel einführt, 2a. entgegen § 34d Absatz 1 einen dort genannten Stoff als Futtermittel oder ein dort genanntes Futtermittel ...