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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union (LFVVEV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 2 ändert mWv. 20. April 2024 FuttMV § 4, § 13, § 31, § 32, § 33, § 34, § 35, § 36, § 37, § 38, § 40, § 42, § 43, § 45, § 46, § 47, Anlage 5
Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2020 (BGBl. I S. 1700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- § 4 wird aufgehoben.
- b)
- Unterabschnitt 3 wird aufgehoben.
- c)
- Die Unterabschnitte 4 bis 6 werden die Unterabschnitte 3 bis 5.
- 2.
- Abschnitt 4 wird aufgehoben.
- 3.
- § 38 wird aufgehoben.
- 4.
- § 40 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 2 wird Absatz 1.
- c)
- Absatz 3 wird Absatz 2 und wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Die Nummernbezeichnung wird gestrichen.
- bbb)
- Nach dem Wort „Vormischung" werden das Komma und die Wörter „ein Einzelfuttermittel" gestrichen.
- ccc)
- Das Wort „oder" am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
- bb)
- Nummer 2 wird aufgehoben.
- 5.
- § 42 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- In Nummer 4 wird das Wort „oder" am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- c)
- Nummer 5 wird aufgehoben.
- 6.
- Die §§ 43, 45, 46 und 47 werden aufgehoben.
- 7.
- Anlage 5 wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16403/a310273.htm