§ 29 Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände
Bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände sind die in der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach
§ 64 Absatz 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches aufgeführten Analysemethoden oder, soweit dort keine Analysemethoden aufgeführt sind, die in der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach
§ 64 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für stoffgleiche Lebensmittel aufgeführten Analysemethoden anzuwenden.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
Artikel 1 11. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... bis 12 werden die Nummern 9 bis 13. 2. Nach § 2 werden folgende §§ 3 und 4 eingefügt: „§ 3 Analysemethoden Sind für die amtliche ... Verordnung (EG) Nr. 882/2004 entsprechenden Verfahren durchgeführt werden. § 4 Untersuchung von Futtermitteln auf Pestizidrückstände Bei der amtlichen ...
Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... gefasst: „§ 3 Zulassung von Einzelfuttermitteln". 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 4 Anforderungen an Einzelfuttermittel". b) In Absatz 2 wird die Angabe ...
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1251
Artikel 1 46. FuttMVÄndV ... (BGBl. I S. 757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Satz 2 werden die Wörter „Verordnung (EG) Nr. 152/2009" durch die Wörter ...
Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung ... 6 Anforderungen an Betriebe". 23. § 28 wird § 17. 24. § 29 wird § 18; er wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird ... 23; er wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 29 " durch die Angabe „§ 18" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe ... wird § 25; in ihm wird in Absatz 1 Satz 1 a) in Nummer 3 die Angabe „§ 29 " durch die Angabe „§ 18" und b) in Nummer 4 die Angabe ... Betriebe nach 1. § 17 Absatz 1 oder 3 Satz 2 Nummer 1, die nach § 29 Absatz 1 der Futtermittelverordnung in der bis zum 23. März 2007 geltenden Fassung anerkannt ... 2 wird § 27. 35. § 3 wird § 28. 36. § 4 wird § 29. 37. § 34 wird § 30. 38. Nach dem neuen § 30 wird folgende ... 43. § 35a wird § 35; in ihm wird in Absatz 1 Satz 1 die Angabe „§ 29 Absatz 4 Satz 1" durch die Angabe „§ 18 Absatz 4 Satz 1" ersetzt. ... a) In ihrer Bezeichnung werden die Wörter „Anlage 7a (zu § 29 Absatz 2)" durch die Wörter „Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2)" ersetzt. ...
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1219
Artikel 1 54. FuttMVÄndV ... Auflage 2008" durch die Wörter „4. Auflage 2011" ersetzt. 14. § 29 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 2 10. FuttMRÄndV Weitere Änderung der Futtermittelverordnung ... Auf Sachverhalte, die vor dem 1. September 2010 entstanden sind, sind die §§ 1 bis 9, 9a, 10 bis 15, 18, 19, 24, 25 und 26 Absatz 1, §§ 27, 36 und die Anlagen 1, 1a, ...
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