1Betriebe nach §
17 Absatz 2 müssen durch eine prozessbegleitende Dokumentation nachweisen, dass ein Eintrag unerwünschter Stoffe in das Trockengut so weit ausgeschlossen ist, dass das Trockengut nach Beendigung des Trocknungsverfahrens die in Anhang I der
Richtlinie 2002/32/EG festgesetzten Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen, insbesondere an Dioxinen, Furanen, Blei und Arsen, einhält und die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und Verfüttern nach §
17 Abs. 2 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erfüllt.
2Hierzu sind insbesondere
- 1.
- das Trockengut in angemessenen, regelmäßigen Abständen auf die je nach verwendetem Brennmaterial potenziellen Einträge an unerwünschten Stoffen zu überprüfen,
- 2.
- das Ergebnis der Analysen nach Nummer 1 zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren,
- 3.
- Rückstellproben jeder einzelnen Partie oder, bei fortlaufender Produktion, aus jeder Tagesproduktion zu ziehen und mindestens ein Jahr aufzubewahren sowie die zu der jeweiligen Partie oder Tagesproduktion gehörenden Mengen zu dokumentieren und
- 4.
- Aufzeichnungen über die Prozessführung anzufertigen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 16.07.2012 BGBl. I S. 1535
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... die in Anlage 5 keine Höchstgehalte festgesetzt sind." 27. Die §§ 28 bis 31 werden durch folgende Vorschriften ersetzt: „§ 28 ... nach Anlage 7a erfüllt sind und 2. sichergestellt ist, dass die sich aus § 29a ergebenden Pflichten erfüllt werden. (3) Zulassungsbedürftige Betriebe nach ... treffen. Sie kann die Zulassung auch nachträglich mit Auflagen verbinden. § 29a Besondere Pflichten für Trocknungsbetriebe Betriebe nach § 28 Abs. 2 ... nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 5 weggefallen ist oder 2. eine der in § 29a aufgeführten Pflichten nicht erfüllt wird. (3) Die Zulassung von Betrieben ...
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998