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§ 25 - Futtermittelverordnung (FuttMV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
Geltung ab 15.04.1981; FNA: 7825-1-4 Futtermittel
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§ 25 Bekanntmachung



(1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bundesamt)

1.
die Zulassung von Betrieben nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005,

2.
die Registrierung von Betrieben nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005,

3.
die Zulassung von Betrieben nach § 18,

4.
die Registrierung von Betrieben nach § 21

sowie die Rücknahme, den Widerruf, das Ruhen, das Erlöschen und die Änderungen hinsichtlich der Tätigkeit, für die die Zulassung oder Registrierung erteilt worden ist, mit. 2Das Bundesamt gibt die registrierten Betriebe nach Satz 1 Nr. 2 und 4 und die zugelassenen Betriebe nach Satz 1 Nr. 3 bekannt.

(2) Das Bundesamt gibt ferner die Fundstelle des Verzeichnisses der Kommission gemäß Artikel 19 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 bekannt.





 

Frühere Fassungen von § 25 Futtermittelverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2016Artikel 1 Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
vom 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
aktuell vorher 26.07.2011Artikel 1 Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
vom 19.07.2011 BGBl. I S. 1399
aktuell vorher 24.03.2007Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
vom 14.03.2007 BGBl. I S. 335
aktuellvor 24.03.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 Futtermittelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 FuttMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 41. FuttMVÄndV
... (ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 29) geändert worden ist," ersetzt. 8. In § 33 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „im elektronischen Bundesanzeiger*)" ... einschließlich der entsprechenden Fußnote „*) Amtlicher Hinweis zu § 33 : http://www.ebundesanzeiger.de" gestrichen. 9. § 35e Absatz 2 Nummer 1 wird ...

Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung
... liegt, länger als zwei Jahre nicht ausgeübt hat." 32. Die § 33 , 33a und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntmachung (1) ... 32. Die § 33, 33a und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntmachung (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem ... 6 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 bekannt. --- *) Amtlicher Hinweis zu § 33 : http://www.ebundesanzeiger.de § 33a Status anerkannter, registrierter und ...

Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung
... 11. § 23a wird § 9. 12. § 24c wird § 10. 13. § 25 wird § 11. 14. § 27 wird § 12. 15. Nach dem neuen § 12 ... 2 aufgeführte Pflicht nicht erfüllt wird." 31. § 33 wird § 25 ; in ihm wird in Absatz 1 Satz 1 a) in Nummer 3 die Angabe „§ 29" durch ...