(1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bundesamt)
- 1.
- die Zulassung von Betrieben nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005,
- 2.
- die Registrierung von Betrieben nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005,
- 3.
- die Zulassung von Betrieben nach § 18,
- 4.
- die Registrierung von Betrieben nach § 21
sowie die Rücknahme, den Widerruf, das Ruhen, das Erlöschen und die Änderungen hinsichtlich der Tätigkeit, für die die Zulassung oder Registrierung erteilt worden ist, mit.
2Das Bundesamt gibt die registrierten Betriebe nach Satz 1 Nr. 2 und 4 und die zugelassenen Betriebe nach Satz 1 Nr. 3 bekannt.
(2) Das Bundesamt gibt ferner die Fundstelle des Verzeichnisses der Kommission gemäß Artikel 19 Abs. 6 der
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 bekannt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 41. FuttMVÄndV ... (ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 29) geändert worden ist," ersetzt. 8. In § 33 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „im elektronischen Bundesanzeiger*)" ... einschließlich der entsprechenden Fußnote „*) Amtlicher Hinweis zu § 33 : http://www.ebundesanzeiger.de" gestrichen. 9. § 35e Absatz 2 Nummer 1 wird ...
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... liegt, länger als zwei Jahre nicht ausgeübt hat." 32. Die § 33 , 33a und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntmachung (1) ... 32. Die § 33, 33a und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntmachung (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem ... 6 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 bekannt. --- *) Amtlicher Hinweis zu § 33 : http://www.ebundesanzeiger.de § 33a Status anerkannter, registrierter und ...
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998