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Änderung § 37b Futtermittelverordnung vom 24.03.2007

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 37b a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.03.2007 geltenden Fassung
§ 37b n.F. (neue Fassung)
in der am 24.03.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 37b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 37b Nicht mehr anzuwendende Vorschriften


vorherige Änderung

 


Die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht genannten Vorschriften sind nicht mehr anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)