§ 92 - Jugendgerichtsgesetz (JGG)

neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug


§ 92 hat 4 frühere Fassungen und wird in 20 Vorschriften zitiert

(1) 1Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt (§ 61 Nr. 1 und 2 des Strafgesetzbuches) oder in der Sicherungsverwahrung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. 2Für die Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen gelten die §§ 109 und 111 bis 120 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a Absatz 1 entsprechend; das Landesrecht kann vorsehen, dass der Antrag erst nach einem Verfahren zur gütlichen Streitbeilegung gestellt werden kann.

(2) 1Über den Antrag entscheidet die Jugendkammer, in deren Bezirk die beteiligte Vollzugsbehörde ihren Sitz hat. 2Die Jugendkammer ist auch für Entscheidungen nach § 119a des Strafvollzugsgesetzes zuständig. 3Unterhält ein Land eine Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe auf dem Gebiet eines anderen Landes, können die beteiligten Länder vereinbaren, dass die Jugendkammer bei dem Landgericht zuständig ist, in dessen Bezirk die für die Einrichtung zuständige Aufsichtsbehörde ihren Sitz hat.

(3) 1Die Jugendkammer entscheidet durch Beschluss. 2Sie bestimmt nach Ermessen, ob eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird. 3Auf Antrag des Jugendlichen ist dieser vor einer Entscheidung persönlich anzuhören. 4Hierüber ist der Jugendliche zu belehren. 5Wird eine mündliche Verhandlung nicht durchgeführt, findet die Anhörung in der Regel in der Vollzugseinrichtung statt.

(4) 1Die Jugendkammer ist außer in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 mit einem Richter besetzt. 2Ein Richter auf Probe darf dies nur sein, wenn ihm bereits über einen Zeitraum von einem Jahr Rechtsprechungsaufgaben in Strafverfahren übertragen worden sind. 3Weist die Sache besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art auf oder kommt ihr grundsätzliche Bedeutung zu, legt der Richter die Sache der Jugendkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor. 4Liegt eine der Voraussetzungen für eine Übernahme vor, übernimmt die Jugendkammer den Antrag. 5Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. 6Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen.

(5) Für die Kosten des Verfahrens gilt § 121 des Strafvollzugsgesetzes mit der Maßgabe, dass entsprechend § 74 davon abgesehen werden kann, dem Jugendlichen Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

(6) 1Wird eine Jugendstrafe gemäß § 89b Abs. 1 nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen oder hat der Jugendliche im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet, sind die Absätze 1 bis 5 nicht anzuwenden. 2Für die Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen gelten die Vorschriften der §§ 109 bis 121 des Strafvollzugsgesetzes.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren G. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2146 m.W.v. 17. Dezember 2019

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Frühere Fassungen von § 92 JGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
aktuell vorher 01.06.2013Artikel 2 Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
aktuell vorher 01.01.2010Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 92 JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 JGG Maßregeln der Besserung und Sicherung (vom 01.06.2013)
... vollendet hat, sonst die für die Entscheidung über Vollzugsmaßnahmen nach § 92 Absatz 2 zuständige Jugendkammer. Im Übrigen gelten zum Vollzug der ...
§ 110 JGG Vollstreckung und Vollzug (vom 17.12.2019)
... die Vollstreckung und den Vollzug bei Jugendlichen gelten § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a für Heranwachsende entsprechend, soweit der Richter Jugendstrafrecht angewendet ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 1 GKG Geltungsbereich (vom 13.10.2023)
... über Ordnungswidrigkeiten; 8. nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes ; 9. nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; 9a. nach dem ...
§ 60 GKG Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes (vom 01.01.2008)
... des Werts in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist § 52 Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; im Verfahren ...
§ 65 GKG Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes (vom 01.01.2008)
... gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes , ist der Wert von Amts wegen festzusetzen. § 63 Abs. 3 gilt ...
§ 71 GKG Übergangsvorschrift (vom 01.01.2008)
... dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes , werden die Kosten nach dem bisherigen Recht erhoben, wenn die über die Kosten ergehende ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... 3 Strafsachen und gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes , sowie Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen  ... Hauptabschnitt 8 Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes Abschnitt 1 Antrag auf gerichtliche Entscheidung Abschnitt 2 Beschwerde und ... 3 Strafsachen und gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes , sowie Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... 8 Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes Abschnitt 1 Antrag auf gerichtliche Entscheidung  ... (§§ 33a, 311a Abs. 1 Satz 1, § 356a StPO, auch i. V. m. § 55 Abs. 4, § 92 JGG und § 120 StVollzG): Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder ...

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 121 GVG (vom 13.12.2019)
... 50 Abs. 5, §§ 116, 138 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes und der Jugendkammern nach § 92 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes ; 4. des Einwands gegen die Besetzung einer Strafkammer im Fall des § 222b Absatz 3 ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
... Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes , und ähnliche Verfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug Abschnitt 2 Berufung, ... Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes , und ähnliche Verfahren  ... Verordnung (EU) Nr. 655/2014, 4. über Rechtsbeschwerden nach dem StVollzG, auch i. V. m. § 92 JGG . 3200 Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3204 nichts ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren". bb) Die Angabe zu Teil ... Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren". f) Die Anmerkung zu ...

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... nach dem WpHG, 4. in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG, auch i. V. m. § 92 JGG." 34. Nummer 3201 wird wie folgt geändert: a) Im ...

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 3 UHaftRÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
...  4. Die §§ 91 und 93 werden aufgehoben. 5. In § 92 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 91 Abs. 1" durch die Angabe „§ 89b ...

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 2 StGBuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... vollendet hat, sonst die für die Entscheidung über Vollzugsmaßnahmen nach § 92 Absatz 2 zuständige Jugendkammer. Im Übrigen gelten zum Vollzug der Jugendstrafe § ... 3 wird die Angabe „3" durch die Angabe „4" ersetzt. 4. § 92 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 92 Rechtsbehelfe im Vollzug". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 7 RAuNOBRÄndG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
... ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" eingefügt. 2. § 66 Abs. 5 Satz 1 wird wie ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 JStrRAnpG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... und die Jugendgerichtshilfe sind vor der Entscheidung zu hören." 19. In § 92 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 67 Abs. 1 bis 3 und 5" durch die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 3 2005/214/JI-UG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Strafsachen und gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, sowie Verfahren nach dem Gesetz über die internationale ... 33a, 311a Absatz 1 Satz 1, § 356a StPO, auch i. V. m. § 55 Absatz 4, § 92 JGG und § 120 StVollzG): Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
...  3. In § 83 Abs. 1 werden die Wörter „§§ 86 bis 89a und 92 Abs. 3" durch die Wörter „§§ 86 bis 89a und 91 Abs. 2" ersetzt. ... für den Vollzug der Jugendstrafe" ersetzt. 5. Die §§ 91 und 92 werden wie folgt gefasst: „§ 91 Ausnahme vom Jugendstrafvollzug  ... die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug entscheidet der Vollstreckungsleiter. § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Unterbringung in einem ...
Artikel 3 2. JGGuaÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... dem Wort „Strafvollzugsgesetzes" die Wörter „und der Jugendkammern nach § 92 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes" eingefügt.  ...
Artikel 4 2. JGGuaÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Der Angabe zu § 60 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt. b) Der Angabe zu § 65 werden ein ... Der Angabe zu § 65 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt. 2. In § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe j ... ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" eingefügt. 3. § 60 wird wie folgt ... 60 Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes Für die Bestimmung des Werts in gerichtlichen ... des Werts in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist § 52 Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; im Verfahren ... in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes In gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, ... In gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist der Wert von Amts wegen festzusetzen. § 63 Abs. 3 gilt ... ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes," eingefügt. 6. Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) ... Der Angabe zu Teil 3 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt. bb) Der Angabe zu Teil 3 ... Teil 3 Hauptabschnitt 8 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt. cc) Nach der Angabe zu Teil 3 ... zu Teil 3 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt. c) Der Überschrift zu Teil 3 ... Teil 3 Hauptabschnitt 8 werden ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes" angefügt. d) Vor Nummer 3810 wird im ...
Artikel 5 2. JGGuaÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... „Strafvollzugsgesetz" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes," eingefügt. 2. In der Überschrift zu Teil 3 ... „Strafvollzugsgesetz" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes," eingefügt. 3. Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 8 ... gefasst: „8. in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG, auch i. V. m. § 92 JGG,".  ...


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