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§ 112b - Jugendgerichtsgesetz (JGG)

neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 451-1 Jugendgerichtsgesetz
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§ 112b (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 112b JGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 52 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 112b JGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112b JGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 52 BRBG 2010 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... die Strafkammern." 2. § 112a Nummer 2 wird aufgehoben. 3. § 112b wird aufgehoben. 4. § 112c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Absatz 1" ersetzt. 6. In § 112e wird die Angabe „§§ 112a, 112b und 112d" durch die Angabe „§§ 112a und 112d" ersetzt. 7. ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... Vorschriften der §§ 109 bis 121 des Strafvollzugsgesetzes." 6. In § 112b Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Abs. 3" gestrichen. 7. In § 114 wird in ...