Arzneimittel, die sich am 19. Juli 2007 im Verkehr befinden und den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 19. Juli 2007 geltenden Fassung entsprechen, müssen ab dem 1. Januar 2009 vom pharmazeutischen Unternehmer entsprechend den §§
10 und
11 des
Arzneimittelgesetzes in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet und mit einer Packungsbeilage versehen werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardregistrierungen von Arzneimitteln
V. v. 07.07.2007 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 3. StandRegVÄndV ... 2 der Verordnung über Standardregistrierungen von Arzneimitteln vom 3. Dezember 1982 (BGBl. I ... 1992 (BGBl. I S. 2077) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: § 2 Arzneimittel, die sich am 19. Juli 2007 im Verkehr befinden und den Vorschriften dieser ...