Artikel 1 - Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts (GGBV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.1994 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 24.07.1994; FNA: 315-11-10-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Artikel 1 Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(gesamter Text siehe Gebäudegrundbuchverfügung - GGV)

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GGBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 GGBV Inkrafttreten
...  1 tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der ...


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