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Artikel 1 - Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts (GGBV
k.a.Abk.
)
V. v. 15.07.1994
BGBl. I S. 1606
; zuletzt geändert durch
Artikel 4
Abs. 2 G. v. 11.08.2009
BGBl. I S. 2713
Geltung ab 24.07.1994; FNA: 315-11-10-1
Freiwillige Gerichtsbarkeit
2 weitere Fassungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 2 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
←
→
Artikel 2
Artikel 1 Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern
Artikel 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
(gesamter Text siehe
Gebäudegrundbuchverfügung
-
GGV
)
Eingangsformel
←
→
Artikel 2
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Zitierungen von
Artikel 1 Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GGBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GGBV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 5 GGBV Inkrafttreten
...
1
tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der ...
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