Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 5 Übergangsregelung
Auf Widersprüche, die vor dem 11. Juni 2021 eingelegt wurden, findet diese Verordnung in der vor dem 11. Juni 2021 geltenden Fassung Anwendung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 25 SchwFinBG Änderung der WpÜG-Gebührenverordnung ... Verbindung mit § 6" gestrichen. 2. § 3 wird aufgehoben. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Übergangsregelung Auf ... 2. § 3 wird aufgehoben. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Übergangsregelung Auf Widersprüche, die vor dem 11. Juni 2021 eingelegt ...
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