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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (DatAustUSAUGBek k.a.Abk.)

B. v. 04.04.2012 BGBl. 2012 II S. 499; Geltung ab 19.04.2011
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 19. April 2011 DatAustUSAG DatAustUSAUG Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 1. September 2009 zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) und nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. September 2009 (BGBl. I S. 2998) zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität wird bekannt gemacht, dass das Abkommen, mit Ausnahme der Artikel 7 bis 9, nach seinem Artikel 24

 
am 19. April 2011

in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Auswärtiges Amt

Im Auftrag Dr. Martin Ney