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Anlage 1b - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Anlage 1b (zu § 8) Geographische Herkunftsbezeichnung


Anlage 1b wird in 3 Vorschriften zitiert

123456
Geographische
Herkunfts-
bezeichnung
HerstellungsgebietHerstellungs-
vorschriften
MindestalterZusammensetzungSonstige
Eigenschaften
Allgäuer Emmentaler Landkreise Lindau
(Bodensee),
Oberallgäu,
Ostallgäu,
Unterallgäu,
Ravensburg und
Bodenseekreis;
Städte Kaufbeuren,
Kempten und
Memmingen
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus roher
Käsereimilch, die
im Herstellungs-
gebiet nach den
Bestimmungen der
Milchlieferungs-
ordnung für Milch-
lieferanten von
Emmentaler-
käsereien vom
12. August 19801)
gewonnen und vor
dem Einlaben
nicht über 40 °C
erwärmt wird.
3 Monate
Während dieser
Zeit muß der Käse
mindestens
4 Wochen bei einer
Temperatur von
mindestens 20 °C
in einem Gärkeller
reifen.
Vollfettstufe
Gehalt an
Trockenmasse in
100 Gewichtsteilen;
mindestens 62 %
Form und Gewicht:
rindengereifter
Rundlaib mit
mindestens 60 kg
Herstellungs-
gewicht oder
Viereckblock mit
mindestens 40 kg
Herstellungs-
gewicht
Lochung:
mehrheitlich 1-3 cm
groß, rund, spärlich
bis reichlich, regel-
mäßig verteilt
Aussehen:
matt bis glänzend
Allgäuer Bergkäse Landkreise Lindau
(Bodensee),
Oberallgäu,
Ostallgäu,
Unterallgäu,
Ravensburg und
Bodenseekreis;
Städte Kaufbeuren
Kempten und
Memmingen
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus roher
Käsereimilch, die
im Herstellungs-
gebiet nach den
Bestimmungen der
Milchlieferungs-
ordnung für Milch-
lieferanten von
Emmentaler-
käsereien vom
12. August 19801)
gewonnen und vor
dem Einlaben
nicht über 40 °C
erwärmt wird
4 Monate mindestens Vollfett-
stufe
Gehalt an
Trockenmasse in
100 Gewichtsteilen:
mindestens 62 %
Form und Gewicht;
rindengereifter
Rundlaib mit 15 bis
50 kg Herstellungs-
gewicht
Lochung:
erbsengroß, verein-
zelt bis spärlich
Altenburger
Ziegenkäse
Landkreise
Altenburg,
Schmölln, Gera,
Zeitz, Geithain,
Grimma, Wurzen,
Borna;
Stadt Gera
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus Käserei-
milch, die im
Herstellungsgebiet
gewonnen wird
Die Käsereimilch
muß mindestens
15 % Ziegenmilch
enthalten;
auch unter Zusatz
von Kümmel,
14 Tage Fettgehalt:
mindestens
30 Gewichtsprozent
in der Trocken-
masse
Gehalt an
Trockenmasse in
100 Gewichtsteilen:
mindestens 38 %
Form und Gewicht;
Zylinder mit einem
Herstellungsgewicht
von 250g bzw.
halbierter Zylinder
Lochung:
geschlossener Teig
mit geringer Bruch-
lochung
Odenwälder
Frühstückskäse
Landkreise
Odenwaldkreis und
Bergstraße
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus Käserei-
milch, die im
Herstellungsgebiet
gewonnen und
pasteurisiert wird.
Reifung nur mit
Gelb- oder Rot-
schmierbakterien
(B.Linens)
14 Tage Fettgehalt:
mindestens
10 Gewichtsprozent
in der Trocken-
masse (Fett i.Tr.)
Gehalt an
Trockenmasse in
100 Gewichtsteilen:
mindestens 31 %,
höchstens 42 %.
Form und Gewicht:
rund, ohne Rinde,
geschmeidige Haut
mit gelblich bis
rötlich brauner leicht
klebender Rot-
schmiere und einem
Herstellungsgewicht
von 100g
Lochung:
geschlossen mit
vereinzelter
Bruchlochung
Sonneborner
Weichkäse
Landkreise
Altenburg und
Schmölln
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus Käserei-
milch, die im
Herstellungsgebiet
gewonnen wird,
unter Zusatz von
Gewürzen.
14 Tage Fettgehalt
mindestens
30 Gewichtsprozent
in der Trocken-
masse (Fett i.Tr.)
Gehalt
Trockenmasse in
100 Gewichtsteilen;
mindestens 38 %
Form und Gewicht:
Zylinder mit einem
Herstellungsgewicht
von 125g
Lochung:
geschlossener Teig
mit geringer
Bruchlochung
TiefländerLandkreise
Malchin, Grimmen,
Altentreptow,
Teterow, Demmin,
Güstrow, Waren
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus Käserei-
milch, die im
Herstellungsgebiet
gewonnen wird.
8 Wochen Fettgehalt:
mindestens
45 Gewichtsprozent
in der Trocken-
masse (Fett i.Tr.)
Gehalt an
Trockenmasse in
100 Gewichtsteilen:
mindestens 61 %
Form und Gewicht:
runder oder quader-
förmiger Laib
mit 6 bis 15 kg
Herstellungsgewicht
Lochung:
spärlich bis reichlich,
erbsen- bis kirsch-
groß, mehr oder
weniger gleichmäßig
verteilt
TollenserLandkreise
Altentreptow,
Teterow, Malchin,
Demmin,
Neubrandenburg
und Stadt
Neubrandenburg
Die Herstellung
erfolgt ausschließ-
lich aus Käserei-
milch, die im
Herstellungsgebiet
gewonnen wird.
6 Wochen Fettgehalt
mindestens
40 Gewichtsprozent
in der Trocken-
masse (Fett i.Tr.)
Gehalt an
in
100 Gewichtsteilen:
mindestens 50 %
Form und Gewicht:
quaderförmiger Laib
mit etwa 3 kg
Herstellungsgewicht
Lochung:
zahlreich, in Schlitz-
oder Gerstenkorn-
form, die gleich-
mäßig über die ge-
samte Schnittfläche
verteilt ist.

1) Die Milchlieferungsordnung kann bei folgenden Stellen bezogen werden:
-
Milchwirtschaftlicher Verein Allgäu-Schwaben e. V., Haus der Milchwirtschaft, Hirnbeinstraße 8, 87435 Kempten/Allgäu,
-
Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg e. V., Lindenspürstraße 31, 70176 Stuttgart.



 

Zitierungen von Anlage 1b Käseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1b KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KäseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 KäseV Geographische Herkunftsbezeichnungen
... darf unter einer der in Anlage 1b Spalte 1 aufgeführten geographischen Herkunftsbezeichnungen nur in den Verkehr gebracht ... nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er 1. in dem jeweiligen in Anlage 1b Spalte 2 bezeichneten Herkunftsgebiet hergestellt worden ist und 2. den ... Herkunftsgebiet hergestellt worden ist und 2. den jeweiligen in Anlage 1b Spalte 3 bis 6 aufgeführten Anforderungen an die Herstellung und Beschaffenheit ...
§ 14 KäseV Allgemeine Vorschriften (vom 09.06.2021)
...  a) bei Käse der Standardsorten die Bezeichnung nach Anlage 1 oder 1b oder nach § 7 Abs. 2; bei Molkenkäse die Bezeichnung "Molkenkäse"; bei ... bei sonstigem Käse die Käsegruppe (§ 6 Abs. 1) oder die Bezeichnung nach Anlage 1b , b) bei Erzeugnissen aus Käse im Sinne von § 1 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 die ...
§ 31 KäseV Ordnungswidrigkeiten (vom 22.07.2010)
... Hinweis auf Sahne oder Rahm, 8a. entgegen § 8 Käse unter einer in Anlage 1b Spalte 1 aufgeführten geographischen Herkunftsbezeichnung, 9. :a) entgegen § ...