Anlage - Pauschal-Abgeltungsverordnung (PauschAV)

Artikel 1 V. v. 26.04.2004 BGBl. I S. 644; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 25 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 860-5-33 Sozialgesetzbuch
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Anlage (zu § 2 Abs. 1)



Nr.Bezeichnung der Kontengruppe, der Kontenart und des Kontos
1Kontengruppe 47: Krankengeld und Beiträge aus Krankengeld
1aKonto 4710: Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes - Mitglieder bis unter 12 Jahre -
1bKonto 4715: Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes - Mitglieder ab 12 Jahre -
1cKonto 4720: Krankengeld bei Vorsorgeleistungen und medizinischer Vorsorge für Mütter
1dKonto 4730: Krankengeld bei stationären Rehabilitationsleistungen und medizinischer Rehabilitation für Mütter
1eKonto 4740: Krankengeld bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
2Kontengruppe 53: Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
2aKontenart 530: Ärztliche Beratung und Behandlung
2bKontenart 531: Krankenhausbehandlung
2cKontenart 532: Arznei- und Verbandmittel
2dKontenart 537: Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 3 GSG
2eKontenart 539: Übrige Aufwendungen
3Kontengruppe 55: Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
3aKontenart 550: Ärztliche Betreuung
3bKontenart 551: Hebammenhilfe
3cKontenart 552: Stationäre Entbindung
3dKontenart 553: Häusliche Pflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung
3eKontenart 554: Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung
3fKontenart 555: Sonstige Sachleistungen
3gKontenart 556: Mutterschaftsgeld nach § 200 RVO, § 29 KVLG/Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit
3hKontenart 559: Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 3 GSG
4Kontengruppe 56: Betriebs-, Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege
4aKontenart 564: Gestellte Haushaltshilfe - Regelleistung -
4bKontenart 565: Erstattungen für selbst beschaffte Haushaltshilfe - Regelleistung -




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