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Zitierungen von § 32 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 LAP-gehDAAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gehDAAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 LAP-gehDAAV Leistungsnachweise während der Fachstudien (vom 01.01.2023)
... Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen sind die §§ 32 und 33 entsprechend anzuwenden. Über die Folgen entscheidet die Stelle, die die Aufgabe des ...
§ 22 LAP-gehDAAV Erste Zwischenprüfung (vom 01.01.2023)
... ersten Zwischenprüfung und die Festlegung ihrer Einzelheiten obliegen der Fachhochschule; die §§ 32 und 33 sind entsprechend anzuwenden. (4) Zur Bewertung der Aufsichtsarbeiten wird eine ...
§ 23 LAP-gehDAAV Zweite Zwischenprüfung (vom 01.01.2023)
... mindestens 15 und höchstens 25 Minuten geprüft werden. § 31 Abs. 2, 4 und 5 und die §§ 32 und 33 sind entsprechend anzuwenden. (4a) Die Hochschule kann mit Zustimmung des ...
§ 29 LAP-gehDAAV Schriftliche Prüfung (vom 01.01.2023)
... Anwärterinnen und Anwärter verspätet zu einer Aufsichtsarbeit und wird nicht nach § 32 verfahren, gilt die versäumte Zeit als ...
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