§ 459i Mitteilungen
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1Die Mitteilung ist im Fall der Einziehung des Gegenstandes mit dem Hinweis auf den Anspruch nach
§ 459h Absatz 1 und auf das Verfahren nach
§ 459j zu verbinden.
2Im Fall der Einziehung des Wertersatzes ist sie mit dem Hinweis auf den Anspruch nach
§ 459h Absatz 2 und das Verfahren nach den
§§ 459k bis 459m zu verbinden.
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interne Verweise§ 463d StPO Gerichtshilfe (vom 01.10.2023) ... Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017) ... von Nebenfolgen § 459h Entschädigung des Verletzten § 459i Mitteilungen § 459j Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe ... ersetzt. 15. Die §§ 459g und 459h werden durch die folgenden §§ 459g bis 459o ersetzt: „§ 459g Vollstreckung von Nebenfolgen ... ist, oder an dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. § 111i gilt entsprechend. § 459i Mitteilungen (1) Der Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach den ... die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde nach den §§ 459a, 459c, 459e sowie 459g bis 459m entscheidet das Gericht." 16. § 460 Satz 2 wird aufgehoben. ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
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