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§ 50 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland



Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.



 

Zitierungen von § 50 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... § 48 einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht folgt oder 7. entgegen § 50 auf der Insel Helgoland ein Kraftfahrzeug führt oder mit einem Fahrrad ...