§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
interne Verweise§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009) ... § 48 einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht folgt oder 7. entgegen § 50 auf der Insel Helgoland ein Kraftfahrzeug führt oder mit einem Fahrrad ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5849/a80747.htm