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§ 143 - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 165 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.07.2001; FNA: 860-9 Sozialgesetzbuch
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§ 143 Blindenwerkstätten



Die §§ 140 und 141 sind auch zugunsten von auf Grund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 143 SGB IX

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.09.2007Artikel 28 Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
vom 07.09.2007 BGBl. I S. 2246

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 143 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 143 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 24 MEG II Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Wörter „Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches" ersetzt. 3. § 70 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 25 MEG II Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (vom 05.11.2008)
... durch die Wörter „Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches" ersetzt. 2. § 166 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 28 MEG II Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
... § 143 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel ... 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 143 Blindenwerkstätten Die §§ 140 und 141 sind auch zugunsten von auf Grund ... und der anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: aa) die Lieferungen von Blindenwaren und ... durch die Wörter „Blindenwerkstätte im Sinne des § 143 des Neunten Buches" ersetzt. (4) In § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Fünften Buches ... durch die Wörter „Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches" ersetzt. (5) In § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Elften ... durch die Wörter „Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches" ersetzt. (6) Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ...