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§ 10 - Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG k.a.Abk.)

neugefasst durch Artikel 1 G. v. 22.12.1970 BGBl. I S. 1846; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 24.06.1993 BGBl. I S. 1038
Geltung ab 01.02.1971; FNA: 826-9 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften

§ 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte



Pflichtversicherte Verfolgte können sich freiwillig versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

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Zitierungen von § 10 Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 WGSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WGSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 WGSVG Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
... zu berücksichtigen sind, können auf Antrag die Nachentrichtung des § 10 in der am 31. Dezember 1989 geltenden Fassung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 ... der Absätze 2 bis 5 ausüben, wenn sie vor dem 1. Januar 1976 einen Antrag nach § 10 gestellt haben oder in der Zeit vom 1. Dezember 1979 bis 1. Dezember 1980 berechtigt waren, einen ... es auch ausreicht, wenn sie vor dem 1. Januar 1976 berechtigt waren, einen Antrag nach § 10 zu stellen. (2) Der Beitragsberechnung sind bei Anwendung des Absatzes 1 Satz 1  ... 3 des Reichsknappschaftsgesetzes. (7) Anträge auf Nachentrichtung nach § 10 , über die noch keine unanfechtbare Entscheidung getroffen wurde, bleiben von dieser Regelung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
G. v. 22.12.1970 BGBl. I S. 1846; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606
Artikel 4 WGSVGÄndG Übergangs- und Schlußvorschriften
...  (2) Die Rente oder höhere Rente ist in den Fällen der §§ 8 und 10 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der ...