Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.09.2016 aufgehoben

§ 3 - Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV)

§ 3 Fachkunde


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen gelten als fachkundig im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, wenn sie nach § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung vom 7. Juli 2000 (BGBl. I S. 1023) als Betriebsleiter bestätigt sind. Ein nach § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bestätigter Betriebsleiter gilt als eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Personen, die für ein Sicherheitsmanagementsystem verantwortlich sind, das im Rahmen der Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung nach § 7a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder einer Sicherheitsgenehmigung nach § 7c des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zugelassen wurde.


Text in der Fassung des Artikels 6 Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften V. v. 5. Juli 2007 BGBl. I S. 1305, 2244 m.W.v. 14. Juli 2007

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Frühere Fassungen von § 3 EBZugV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.07.2007Artikel 6 Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
vom 05.07.2007 BGBl. I S. 1305

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 EBZugV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBZugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305, 2244
Artikel 6 2. ERErluÄndV Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
... § 3 der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3203), die ...


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