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§ 5 - Milch-Güteverordnung (MilchGüV k.a.Abk.)

V. v. 09.07.1980 BGBl. I S. 878, 1081; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7842-1-7 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten



(1) 1Der Abnehmer hat die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 2 und die Einstufung nach § 3 laufend aufzuzeichnen. 2Er hat ferner den Auszahlungspreis nach § 4 laufend aufzuzeichnen.

(2) Zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen sind das Datum der Probenahme, die Art der Konservierung, das Datum der Untersuchung und die Untersuchungsmethode aufzuzeichnen.

(3) Die Aufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen.





 

Frühere Fassungen von § 5 Milch-Güteverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 Milch-Güteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MilchGüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchGüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 MilchGüV Ordnungswidrigkeiten (vom 15.08.2007)
... nicht oder nicht ordnungsgemäß bewertet oder 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 1 MilchRÄndV Änderung der Milch-Güteverordnung
... durch die Wörter „den Abnehmer" ersetzt. 5. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...