§ 10 - DWD-Gesetz (DWDG k.a.Abk.)

G. v. 10.09.1998 BGBl. I S. 2871; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 97-2 Wetterdienst
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§ 10 Bund-Länder-Beirat


§ 10 hat 3 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Der Bund-Länder-Beirat berät den Vorstand des Deutschen Wetterdienstes und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Angelegenheiten, die die Interessen der Bundesressorts und der Länder bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes gemäß § 4 betreffen, und gewährleistet die entsprechende Zusammenarbeit.

(2) 1Der Bund-Länder-Beirat besteht aus Vertretern der Bundesressorts und der Länder; die Länder können jeweils einen Vertreter entsenden. 2Der Bund-Länder-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bedarf.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften G. v. 11. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 120 m.W.v. 17. April 2024

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Frühere Fassungen von § 10 DWD-Gesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.04.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
vom 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 585 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 338 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 DWD-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 DWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DWDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 DWDG Übergang von Rechten und Pflichten
... S. 278). Desgleichen ist bis zur Annahme und Genehmigung der Geschäftsordnung nach § 10 Abs. 2 die für den Verwaltungsbeirat gemäß § 5 des Gesetzes über den Deutschen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 338 9. ZustAnpV DWD-Gesetz
... und 2, § 3 Abs. 1 und 2 Satz 2, § 8 Abs. 2 Satz 3 und 5, § 9 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 1 und 2 Satz 2 sowie § 11 des DWD-Gesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. I S. 2871), das ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 585 10. ZustAnpV Änderung des DWD-Gesetzes
... § 3 Absatz 1 und 2 Satz 2, § 8 Absatz 2 Satz 3 und 5, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 1 und 2 Satz 2 sowie § 11 des DWD-Gesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. I S. 2871), ...

Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Artikel 1 2. DWDGÄndG Änderung des DWD-Gesetzes
... 1 Absatz 1, § 2 Satz 1 und 2, § 8 Absatz 2 Satz 3 und 5, § 9 Absatz 2 Satz 2 und § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 , werden jeweils die Wörter „für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die ...


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