Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des
Asylverfahrensgesetzes, des
AZR-Gesetzes und des
Staatsangehörigkeitsgesetzes und das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Wortlaut des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.