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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2012 aufgehoben

I. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMinGSBRAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.09.2003 BGBl. I S. 1956; zuletzt geändert durch II. A. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1530
Geltung ab 18.07.2003; FNA: 2030-14-131 Beamte
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I.



Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung überträgt auf

das Bundessozialgericht, *)

das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, **)

das Bundesversicherungsamt, *)

die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, **)

das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information, **)

das Paul-Ehrlich-Institut und **)

das Robert Koch-Institut **)

1.
die Befugnis, nach § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis der Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) den Dienstherrn zu vertreten;

2.
die Befugnis, nach § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in beamtenrechtlichen Streitigkeiten der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) Widerspruchsbescheide zu erlassen.


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*)
Anm. d. Red.: nicht mehr anzuwenden gemäß A. v. 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 523)
**)
Anm. d. Red.: nicht mehr anzuwenden gemäß A. v. 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1530)



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Frühere Fassungen von I. Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.07.2012II. Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 11.07.2012 BGBl. I S. 1530
aktuell vorher 16.03.2006II. Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 28.02.2006 BGBl. I S. 523
aktuellvor 16.03.2006früheste archivierte Fassung

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