Änderung § 300 SGB III vom 01.01.2022

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§§ 299 und 300 SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung
§ 300 SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2b G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970

(Text alte Fassung)

§§ 299 und 300 (weggefallen)


(Text neue Fassung)

§ 300 (weggefallen)





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