Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 29 - BND-Gesetz (BNDG)

Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
| |

§ 29 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 29 BNDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
vom 19.04.2021 BGBl. I S. 771
aktuellvor 01.01.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 BNDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BNDG Organisation und Aufgaben (vom 01.01.2024)
... Daten erhoben, so richtet sich ihre Verarbeitung nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 37 sowie 59 bis ...
§ 42 BNDG Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes (vom 01.01.2024)
... und 2. der Übermittlung von Daten nach § 38 Absatz 8 in Verbindung mit § 29 Absatz 8 sowie nach § 39 Absatz 6 in Verbindung mit § 30 Absatz 9. (4) Das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... ausländische öffentliche Stelle Unterabschnitt 2 (weggefallen) § 29 (weggefallen) § 30 (weggefallen) Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der ... § 18 wird aufgehoben. 13. In § 21 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 29 Absatz 3" durch die Angabe „§ 11a Absatz 1" ersetzt. 14. § 25 ... 2 wird aufgehoben. 17. In § 35 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 29 Absatz 3" durch die Angabe „§ 11a Absatz 1" ersetzt. 18. Die ... 42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „ § 29 Absatz 8 und § 30 Absatz 9" durch die Wörter „den §§ 11d und 11g in ... mit § 11d" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „ § 29 Absatz 7 und § 30 Absatz 5" durch die Wörter „§ 11b Absatz 5, § 11c Absatz ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben.  ... „Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen" ersetzt. 18. § 29 wird § 16 und wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das ... durch die Angabe „§ 13" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „ § 29 " durch die Angabe „§ 16" ersetzt. 20. § 31 wird § 18 und ... 1. die in Absatz 1 Satz 2 aufgeführte Person Täter oder Teilnehmer einer der in § 29 Absatz 3 genannten Straftaten ist oder 2. dies notwendig ist zur Verhinderung einer Gefahr ... personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung § 29 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen ... dafür bestehen, dass dies erforderlich ist zur Verfolgung von Straftaten, die den in § 29 Absatz 3 genannten Straftaten entsprechen. Die Regelungen des Gesetzes über die internationale ... Empfänger nicht eingehalten wird, hat eine Übermittlung zu unterbleiben. (9) § 29 Absatz 8 und 13 bis 16 gilt entsprechend. Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen ... die in § 21 Absatz 1 Satz 2 aufgeführte Person Täter oder Teilnehmer einer der in § 29 Absatz 3 genannten Straftaten ist oder 2. dies erforderlich ist zur Verhinderung einer Gefahr ... Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies erforderlich ist zur Verfolgung einer Straftat nach § 29 Absatz 3 . (4) Der Bundesnachrichtendienst darf die mit dem Zweck der Gefahrenfrüherkennung ... wurden. (6) Für Übermittlungen an andere inländische Stellen gilt § 29 Absatz 6 entsprechend. (7) Der Bundesnachrichtendienst darf die mit dem Zweck der politischen ... (8) Für Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 7 gilt im Übrigen § 29 Absatz 8 bis 16 entsprechend. § 39 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus ... dafür bestehen, dass dies erforderlich ist zur Verfolgung von Straftaten, die den in § 29 Absatz 3 genannten Straftaten entsprechen. Die Regelungen des Gesetzes über die internationale ... § 22 Absatz 3 im Falle von Zweifeln und 5. der Übermittlung von Daten nach § 29 Absatz 8 und § 30 Absatz 9. (2) Das gerichtsähnliche Kontrollorgan ist im Rahmen der ... der Verwendung der Daten nach § 21 Absatz 3, 2. einer Zweckänderung nach § 29 Absatz 7 und § 30 Absatz 5, 3. der Dienstvorschriften des Bundesnachrichtendienstes nach ... und 2. der Übermittlung von Daten nach § 38 Absatz 8 in Verbindung mit § 29 Absatz 8 sowie nach § 39 Absatz 6 in Verbindung mit § 30 Absatz 9. (4) Das ... hierbei ist auch die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig. Die §§ 11, 29 und 38 finden Anwendung. (2) Der Bundesnachrichtendienst kann die Öffentlichkeit ...