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§ 5 - BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
14 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 59 Vorschriften zitiert
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
14 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 59 Vorschriften zitiert
§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung
1Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 2Die §§ 9, 9a und 9b des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes G. v. 23. Dezember 2016 BGBl. I S. 3346 m.W.v. 31. Dezember 2016
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Frühere Fassungen von § 5 BNDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 31.12.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3346 |
aktuell vorher | 21.11.2015 | Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17.11.2015 BGBl. I S. 1938 |
aktuell | vor 21.11.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 BNDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BNDG Organisation und Aufgaben (vom 25.05.2018)
... personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Verarbeitung nach den §§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis ...
§ 24 BNDG Übermittlung von Informationen durch den Bundesnachrichtendienst *) (vom 19.05.2020)
... Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die mit den Mitteln nach § 5 erhoben worden sind, darf er an die in § 19 Absatz 1 Satz 1 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3346
Artikel 1 AFABNDG Änderung des BND-Gesetzes
... 2. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§§ 2 bis 6 und 8 bis 11" durch die Wörter „§§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 ... „§§ 2 bis 6 und 8 bis 11" durch die Wörter „§§ 2 bis 15, 19 bis 21 sowie 23 bis 32" ersetzt. 3. Die §§ 2a bis 3 werden ... 23 bis 32" ersetzt. 3. Die §§ 2a bis 3 werden die §§ 3 bis 5. 4. Nach dem neuen § 5 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: ... Die §§ 2a bis 3 werden die §§ 3 bis 5. 4. Nach dem neuen § 5 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „Abschnitt 2 ... „Abschnitt 3 Datenverarbeitung". 6. Die bisherigen §§ 4 bis 6 werden die §§ 19 bis 21. 7. Der bisherige § 7 wird § 22 und ... 24 und in Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 5 " ersetzt. 11. Der bisherige § 9a wird § 25 und wie folgt ... wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5 " durch die Angabe „§§ 19 und 20" ersetzt. bb) In Satz 2 ...
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Artikel 3 BVerSchZusG Änderung des BND-Gesetzes
... (BGBl. I S. 1602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 9, 9a und 9b des ... einschließlich personenbezogener Daten, die mit den Mitteln nach § 3 erhoben worden sind, darf er an die in § 19 Absatz 1 Satz 1 des ...
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