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Bekanntmachung - Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (IntKonnBek k.a.Abk.)

B. v. 30.11.1999 BGBl. I S. 2395
Geltung ab 10.12.1999; FNA: 4101-1-1 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch

Bekanntmachung



Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente von Ägypten am 12. Februar 1993 und dem Libanon am 11. April 1994 gekündigt worden ist. Das Protokoll ist für

Ägypten am 1. November 1997 und für den

Libanon am 1. November 1997

außer Kraft getreten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 31. August 1999 (BGBl. I S. 1915).